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   OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17   

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OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17 (https://dejure.org/2017,40490)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 (https://dejure.org/2017,40490)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 1 B 563/17 (https://dejure.org/2017,40490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 33 Abs 2 GG, § 3a BesG SL, § 17 PolLbV SL
    Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften" Polizeivollzugsbeamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes und getrennte Zuweisung von Planstellen; Ausgestaltung des Rankingverfahrens im Zuständigkeitsbereich des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19

    Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht

    Nachvollziehbare Gründe, derentwegen die Antragsgegnerin die beiden Beurteilungen als gleichwertig angesehen hat - etwa weil die Antragsgegnerin die beiden Leistungsmerkmale, in denen der Beigeladene besser als der Antragsteller bewertet worden ist (mündlicher Ausdruck, Arbeitsquantität), stärker gewichtet hätte als die Einzelmerkmale, bei denen der Antragsteller vorn liegt, - ergeben sich weder aus den Beurteilungen selbst, noch aus dem Auswahlvermerk, noch hat die Antragsgegnerin hierzu im erstinstanzlichen Verfahren oder in ihrer Beschwerdeerwiderung eine plausible Begründung genannt.(Zur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit vom Dienstherrn vorgenommener Gewichtungen: Beschluss des Senats vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 30 ff.).

    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.

  • OVG Saarland, 18.01.2024 - 1 A 251/20

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die vom Beklagten vorgenommene Spartentrennung im Bereich des gehobenen Dienstes der saarländischen Polizei mit zwei getrennten Stellenkegeln rechtmäßig ist; [Beschlüsse vom 22.3.2017 - 1 B 376/17 -, juris, Rn. 3 ff., und vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris, Ls. 1 und Rn. 4 ff.] daran ist festzuhalten.

    [UA S. 13 ff.] Hierzu hat es die Rechtsprechung des Senats [Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -] zur Rechtmäßigkeit der auf § 3a SBesG a.F. beruhenden und im Haushaltsplan vollzogenen Spartentrennung in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 in Bezug genommen und sich der - wenngleich wohl mit Blick auf die angesprochene neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wesentlichkeitsprinzip im Beamtenrecht überholten - Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz [Beschluss vom 17.9.2007 - 2 B 10807/07 -, juris, Rn. 4] angeschlossen, wonach eine entsprechende Stellenbewirtschaftung bereits im Haushaltsplan nicht unerlässlich sei, sondern dem Dienstherrn im Rahmen der ihm insoweit gegebenen Gestaltungsfreiheit innerhalb näher aufgezeigter Grenzen überlassen bleibe.

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.].

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9] Ein so ausgestaltetes Beurteilungssystem umfasse - so die bisherige Rechtsprechung des Senats [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37] - die dem Dienstherrn obliegende Ausschärfung der einzelnen Beurteilungen.

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.].

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9] Ein so ausgestaltetes Beurteilungssystem umfasse - so die bisherige Rechtsprechung des Senats [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37] - die dem Dienstherrn obliegende Ausschärfung der einzelnen Beurteilungen.

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.].

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9] Ein so ausgestaltetes Beurteilungssystem umfasse - so die bisherige Rechtsprechung des Senats [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37] - die dem Dienstherrn obliegende Ausschärfung der einzelnen Beurteilungen.

  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine

    Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 1 B 60/19

    Rechtmäßige Ausschreibung eines Dienstpostens zur Besetzung durch einen Beamten

    Allgemein dazu, dass Organisationsentscheidungen über die Einrichtung, Gestaltung und Zuordnung von Dienstposten nur einer Willkürkontrolle unterliegen: BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, juris, Rn. 49 ff. (54), und vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris, Rn. 40, sowie Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 104.15 -, juris, Rn. 11 f.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013- 1 B 133/13 -, juris, Rn. 58 f., und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Oktober 2017- 1 B 563/17 -, juris, Rn. 11 f., jeweils m. w. N.
  • VG Saarlouis, 17.08.2020 - 2 L 331/20

    Beförderung; hier: einstweilige Anordnung

    u.a. Beschluss vom 18.10.2017 -1 B 563/17-, juris, Rdnr. 44, betreffend ein Beförderungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes.
  • VG Saarlouis, 29.01.2019 - 2 K 1935/16

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, - 1 B 564/17 - und 1 B 578/17 -, m.w.N., vgl. auch die danach rechtskräftigen Beschlüsse der Kammer vom 6.7.2017 - 2 L 448/17 -, - 2 L 449/17 - und - 2 L 439/17 -, jeweils juris (ohne 2 L 439/17).
  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 19; OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; SaarlOVG, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11.
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